Rechtlicher Hinweis für Fernscheinwerfer u. Nebelscheinwerfer :
Geregelt in der ECE R48 §6.1, R98 und R112.
Es dürfen maximal zwei Paare Fernscheinwerfer am Fahrzeug angebracht sein. Sie müssen alle gleichzeitig leuchten und erlöschen.Auf den Gehäusen oder dem Glas von Fernscheinwerfer ist eine Referenzzahl eingedruckt.
Die Referenzzahl entsteht
aus der Umrechnung der maximalen Lichtstärke Candela und
besagt, welche Lichtstärke eine Leuchte liefert. Dabei
sind Scheinwerfer mit einer höheren Zahl aber nicht
automatisch besser: Leuchten mit einem niedrigen Index
strahlen breiter und sind damit auf kurvigen Straßen von
Vorteil, Lichter mit einem höheren Wert strahlen dagegen
weiter – und eignen sich damit besonders für lange,
gerade Strecken.. Meistens findest du den Wert in der Nähe der runden E-Kennzeichnung. Fernscheinwerfer dürfen nur paarweise oder gleichzeitig einschaltbar sein. Bei zusätzlichen Paaren dürfen nicht mehr als zwei Paare gleichzeitig leuchten. Beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen. Mind. 1 Paar muss beim Übergang von Fernlicht auf Abblendlicht eingeschaltet sein.
Anbringung
ECE-R48 § 6.3.1
Zulässig für alle Kfz.-Klassen.
Anzahl
ECE-R48 § 6.3.2
2 Stück
Farbe
ECE-R48 § 5.15
Weiß oder Hellgelb
Anbaubreite
ECE-R48 § 6.3.4.1
Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Anbauhöhe
ECE-R48 § 6.3.4.2
Nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht. Min. 250 mm über
dem Boden. Bei M1-Fz. und N1-Fz. max. 800 mm über dem Boden.
Bei allen anderen Kfz.-Klassen max. 1.200 mm, nur bei N3G bis
1.500 mm zulässig.
Geom. Sichtwinkel
ECE-R48 § 6.3.5
Horizontal 10° nach innen und 45° nach außen. Vertikal ± 5°.
Elektrische Schaltung
ECE-R48 § 6.3.7
Sie müssen unabhängig von Fern- und Abblendlicht geschaltet werden
können.
Einschaltkontrolle
ECE-R48 § 6.3.8
Vorgeschrieben. Ein unabhängiges nicht blinkendes Warnlicht.
Sonstige Vorschri en
ECE-R48 § 6.3.6.2.2
Sonderregelung in Verbindung mit Scheinwerfern der R123 (AFS)