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RENNSPORT-EHM.de  lighting and more.... - Rallye Scheinwerfer - HID Xenon Umrüstung 35/55/70 Watt und 100 Watt

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Service für Sie:  
 

Wichtiger Hinweis:

ALLE Halogen-Scheinwerferlampen in höherwattigen Versionen und XENON Umrüstungen, die Sie bei RENNSPORT-EHM.de erwerben, sind NICHT für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Sie dürfen nur in sogenannten "OffRoad"-Fahrzeugen und in Rallye-Fahrzeugen eingesetzt werden. Ein gesetzwidriger Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs und somit zum Verlust des Versicherungsschutzes.

 

Halogenlampen Information

Diese Halogenlampen für den Rallye- und Offroadeinsatz (NICHT für den öffentlichen Straßenverkehr) arbeiten mit hohem Druck und hoher Temperatur.  Lampen nur in geschlossenen, sehr großen Scheinwerfergehäusen betreiben.

Bitte beachten Sie, dass die Rallyelampen eine höhere Leistung in Watt aufnehmen als die originalen Halogenlampen. Deshalb ist es erforderlich, dass die Stromkabel und Sicherungen für diese Leistungsaufnahme ausgelegt sind. In der Regel für:
  • 12 Volt - 100 Watt Leistung ca. 1.0 - 1.5 mm2
  • 12 Volt - 130 Watt Leistung ca. 1.5 - 2.0 mm2

Bei kleineren Scheinwerfern, sowie bei Gebrauch als Dauerlicht (Abblendlicht) können durch Überhitzung erhebliche Schäden auftreten.

 

Verletzungen beim Aus- und Einbau können vermieden werden:

-           Durch tragen von geeigneten Augen- und Handschutz.

-           Lampen abkühlen lassen.

-           Licht nicht eingeschaltet halten.

Vermeidung von Glasbruch im Scheinwerfer durch:

-           Glaskolben nicht mit bloßen Händen berühren.

-           Heruntergefallene u. verkratzte Glühlampen nicht verwenden.

-           Kontakt zu Abdeckungen im Scheinwerfer vermeiden.

-           Lampen vor Feuchtigkeit schützen.

 

Achtung: Glühlampen für Kinder unzugänglich aufbewahren!

 

Diese Information entspricht dem Wissensstand am 1.3.2007

 

1. Beleuchtungssysteme mit Gasentladungslampe  bieten hervorragende Leuchtleistung!

Das Xenon-Beleuchtungssystem zeichnet sich durch ein dem Tageslicht ähnliches Licht und ein optimiertes Strahlmuster aus, das einem traditionellen Halogenscheinwerfer überlegen ist.

Die Xenon-Systeme verwendet eine Xenon-Lichtquelle, die, verglichen mit traditionellen Halogenlampen, bei geringerem Energieverbrauch (35 Watt statt 55 Watt) den doppelten Lichtstrom erzeugt (ca. 3200 Lumen statt 1500 Lumen). Außerdem besitzt das Xenon-System eine längere Lebensdauer (3000 Stunden statt 500 Stunden).

Es ist verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden.

Sie bestehen aus:

  1. einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe)
  2. einer automatischen Leuchtweitenregulierung
  3. einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48 und §50 Abs.10 StVO)

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.

Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2 Satz 2 Nr.1 StVZO)

Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG)

Eine Xenonnachrüstung setzt nach STVZO zwingend vorraus: Neuer Scheinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer.

Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Norm (auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse) siehe unten:

DC - geeignet für Xenonabblendlicht

DR - geeignet für Xenonfernlicht

DC/R - Bi- Xenon

2. Was bedeuten die Symbole in der Homologation?

    Erklärung der Zahlen auf den Scheinwerfern

    2.1- bezeichnet die Art des homologierten Lichts. Erklärung der Abkürzungen:
    C - asymmetrisches Abblendlicht
    R - Fernlicht
    HC - asymmetrisches Abblendlicht mit Halogenglühbirnen
    HR - Fernlicht mit Halogenglühbirnen
    L - Hecknummernschild-Beleuchtung
    1, 1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6 - Blinkleuchte für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    A - vorderes Positionslicht
    R - Schlusslicht
    S1, S2, S3 - Bremslicht
    B - Nebellicht
    F - Nebelschlussleuchte für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    AR - Rückfahrlicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    RL - Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge

    Es sind auch Buchstabenkombinationen möglich, z.B.: CR, C/R, HCR, HC/R

    2.2- die Referenzzahl, die die maximale Beleuchtungsstärke des Scheinwerfers angibt (siehe Frage Nr. 4).

    2.3- das Zeichen der internationalen Homologation, das aus dem Buchstaben „E” und einer Kennziffer besteht. Die Kennziffer bezeichnet den Staat, der die Genehmigung erteilt hat. Verzeichnis der Länder und ihrer Kennziffer [PDF] (folgt noch).

    2.4- individuelle Homologationsnummer des jeweiligen Produktes.

4. Was ist die Referenzzahl?

    Der Grundparameter eines Fernscheinwerfers ist seine maximale Lichtstärke, die über seine Reichweite entscheidet. Eine Aussage über die maximale Lichtstärke liefert die Referenzzahl des Fernscheinwerfers (die Referenzzahl mal 3 ergibt ungefähr die maximale Lichtstärke ausgedrückt in tausend Candela). Bei den meisten Scheinwerfern ist die Referenzzahl in der Nähe der Homologationsnummer zu sehen.
5. Wie hoch ist die maximal zulässige Referenzzahl?
    Es ist nicht erlaubt, beliebig starke Scheinwerfer einzusetzen. Erstens dürfen die Produzenten keine Scheinwerfer mit Referenzzahl über 50 (150000cd) herstellen, zweitens darf die maximale Lichtstärke aller gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer den Wert 225000cd nicht überschreiten (die Referenzzahl beträgt insgesamt 75). Scheinwerfer, deren gesamte Lichtstärke 225000cd überschreitet, dürfen allerdings auf geschlossenen Strecken (z.B. bei einer Rallye), sowie außerhalb der öffentlichen Straßen benutzt werden.

    Seit kurzem erlaubt der Gesetzgeber bei der Lichtleistung aller Fernscheinwerfer pro Fahrzeug eine Referenzzahl von insgesamt 100 - anstatt wie bisher 75.

6. Was soll man mit den Scheinwerfern tun, durch welche die maximale Beleuchtungsstärke überschritten wird?
    Damit die maximale zulässige Lichtstärke nicht überschritten wird, sind die Zusatzscheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr mit Schutzdeckel abzudecken (in unserem Angebot erhältlich).

 

Einfach per Fax:
  Sie erreichen uns 24 Stunden
unter: 06641/640876.
Ein Fax-Bestellformular können Sie sich auf dieser Seite bequem im PDF-Format downloaden. Sie brauchen es dann nur noch online auszufüllen und ausdrucken.
Preise:
  Preisangaben enthalten gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer zzgl. Service- & Versandkosten.
Zustell-Service inklusive:
  Alle Halogenglühlampen erhalten Sie direkt ins Haus geliefert.
Service-Garantie:   Bearbeitungszeit
werktags innerhalb von 48 Stunden
  Nach Eingang Ihrer Bestellung werden die von Ihnen ausgewählten Halogenlampen zusammengestellt und an Sie geliefert.
Lieferung:
  Für Versand und Zustellung zahlen Sie ab 5,-- €. Bei Bestellung aus dem Ausland kann sich der Betrag erhöhen. Wird in Bestätigung mitgeteilt. Neukunden beliefern wir per Vorkasse.
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Schutz und Dichtigkeit

Die IP-Kennziffer gibt den Schutz eines Produkts gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Flüssigkeiten an.

Die Schutzart wird wie folgt ausgedrückt: IP XX.
Die erste Kennziffer gibt den Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern an. Die zweite Ziffer gibt den Schutz gegen das Eindringen von Wasser an.

1. Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern

X = Nicht gemessen
0 = Nicht geschützt
1 = Geschützt gegen das Eindringen von Fremdkörpern mit einem
ø ≥ 50 mm
2 = Geschützt gegen das Eindringen von Fremdkörpern mit einem
ø ≥ 12,5 mm
3 = Geschützt gegen das Eindringen von Fremdkörpern mit einem
ø ≥ 2,5 mm
4 = Geschützt gegen das Eindringen von Fremdkörpern mit einem
ø ≥ 1 mm
5 = Staubgeschützt
(begrenztes Eindringen von Staub, keine schädlichen Ablagerungen)
6 = Staubdicht


2. Schutz gegen das Eindringen von Flüssigkeiten

X = Nicht gemessen
0 = Nicht geschützt
1 = Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser
2 = Schräg fallendes Tropfwasser (15°-Winkel)
3 = Regen (60°-Winkel)
4 = Spritzwasser
5 = Strahlwasser
6 = Starkes Strahlwasser
7 = Zeitweiliges Untertauchen (in 1 Meter Tiefe während 30 Minuten)
8 = Dauerndes Untertauchen (in über 1 Meter Tiefe über einen vom Hersteller festgelegten Zeitraum)